Der französische PACS

Was ist der französische PACS und wie wird er geschlossen? Was sind die Folgen und die Unterschiede zur Ehe? Wenn ich einen PACS in Frankreich schließe, wird dieser dann überhaupt in Deutschland oder in der Schweiz anerkannt?

Was ist der PACS und wie wird er geschlossen?

Der Pacte civile de Solidarité (Solidaritätspakt) ist ein Vertrag zwischen zwei volljährigen Personen gleichen oder unterschiedlichen Geschlechts, der dazu dienen soll, das gemeinsame Leben zu organisieren (Art. 515-1 Code Civil). Um den PACS eingehen zu können, müssen die die Partner volljährig sein, dürfen weder miteinander verwandt sein noch bereits mit einer Ehe oder einem anderen PACS liiert sein.

Der PACS wird seit dem 1.11.2017 vor dem Standesbeamten der Gemeinde geschlossen, in der das Paar seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder vor einem Notar.

Der Vertrag (Convention de Pacs) wird schriftlich geschlossen und in einem Register eingetragen. Ab dem Tag der Veröffentlichung beginnen die rechtlichen Wirkungen der Partnerschaft auch gegenüber Dritten zu gelten. Auf den französischen Geburtsurkunden wird der PACS am Rande vermerkt. Der Vertrag kann jederzeit geändert werden. 

Welche Dokumente werden benötigt?

Wir stellen hier den häufigsten Fall in unserer Kanzlei dar: ein deutscher Staatsbürger möchte einen PACS mit einem französischen Staatsbürger schließen. Beide leben in Frankreich. Für andere Konstellationen stellt der Simulator vom Service Public die Liste der notwendigen Unterlagen zusammen.

Für den deutschen Staatsbürger:

  • Ein gültiges Ausweisdokument (Original und als Kopie)
  • Eine Bescheinigung über das Nichtbestehen eines PACS (certificat de non-Pacs) Diese kann auch online beantragt werden
  • Eine Bescheinigung über das Nichtvorliegen einer Eintragung im Zivilregister (attestation d’absence d’inscription au répertoire civil) (Die französischen Behörden wollen sicher gehen, dass ausländische Staatsbürger in ihrem Heimatland nicht in ihrer Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sind. Sofern sie seit über einem Jahr in Frankreich leben, ist das Ministère de l’Europe et des Affaires Étrangères zuständig. Die Bescheinigung kann per Post oder per E-Mail beantragt werden.
  • Eine Kopie der Geburtsurkunde. Sollte die Geburtsurkunde nur in deutscher Sprache vorliegen, wird eine zertifizierte Übersetzung benötigt. Internationale Geburtsurkunden werden anerkannt.
  • Das Certificat de Coutume wird eigentlich seit 1999 von deutschen Staatsbürgern nicht mehr gefordert. In ländlichen Gegenden könnte es vorkommen, dass das Standesamt mit dieser Regelung nicht vertraut ist. In solchem Fall können sie folgendes Dokument vorlegen: Certificat de coutume (Allemagne)

Für den französische Staatsbürger: (nur)

  • Ein gültiges Ausweisdokument (Original und als Kopie)

Für beide:

  • Die Gemeinsame Erklärung des PACS einschließlich der eidesstaatlichen Erklärung der Nichtverwandtschaft, Nichtschwägerschaft und des gemeinsamen Wohnsitzescerfa n°15725
  • Der PACS-Vertrag (personalisierte Version oder ausgefülltes Formular cerfa n°15726)

Achtung: Die Bescheinigung über das Nichtbestehen eines PACS und die Bescheinigung über das Nichtbestehen einer Eintragung im Zivilregister sind nur drei Monate gültig. Künftige Partner sollten somit zeitnah einen Termin beim Standesamt oder beim Notar vereinbaren!

Was sind die Folgen? Welche Unterscheide bestehen zur Ehe?

Durch einen PACS miteinander verbundene Paare können eine gemeinsame Steuererklärung abgeben und haben die Möglichkeit, die gleichen ehelichen Güterstände zu vereinbaren, wie verheiratete Ehepaare.

Die Partner haben nicht die Möglichkeit, den Nachnamen des anderen Partners anzunehmen. Dies bleibt den Ehegatten vorbehalten. Es besteht jedoch die Möglichkeit, den Nachnamen des PACS-Partners an seinen Namen anzuhängen. Dieser ist jedoch nur deklaratorisch und hat keinerlei rechtliche Bedeutung. Er wird auch nicht im Zivilstandsregister erscheinen.

Gegenüber Dritten stehen Partner als Gesamtschuldner für gewöhnliche Schulden ein, die ein Partner für den gemeinsamen Lebensunterhalt verursacht hat. Dies gilt nicht für übertriebene Ausgaben. Die genauen Rechte und Pflichten werden in dem Vertrag festgelegt. Klauseln, die die gegenseitige Unterstützungspflicht ausschließt, ist jedoch nichtig. Genau darum geht es ja bei einem Pacs. 

Sofern die Partner nichts anderes bestimmen, erwerben sie nicht gemeinschaftlich Eigentum. Jeder Partner bleibt Eigentümer seine Mobilien und Immobilien, kann diese frei verwalten und darüber frei verfügen (Art. 515-5 Code Civil).

Die Parteien können vertraglich festlegen, dass Güter, die sie ab Publizität des jeweiligen Vertrags gemeinsam oder allein erwerben, ihnen gemeinsam gehören. Davon sind jedoch einige Güter gemäß Art. 515-5-2 Code Civil ausgeschlossen:

  • Geldzuwendungen, die ein Partner nach dem Abschluss des PACS erhalten hat und die er nicht zum Erwerb eines Gegenstandes verwendet hat
  • Erzeugnisse und Zubehör
  • Gegenstände oder Teile davon, die mit Zuwendungen angeschafft wurden, die einem Partner vor Abschluss oder Abänderung der Vereinbarung gehörten
  • Gegenstände oder Teile davon, die mit Zuwendungen angeschafft wurden, die aufgrund Schenkung oder Erbschaft erworben wurden
  • Teile von Gegenständen, die aufgrund Auflösung eines im Eigentum eines der Partner stehenden Gegenstandes dem Partner zugefallen sind aus einer Erbengemeinschaft oder einer Schenkung

Der PACS stellt eine Gesamthandsgesellschaft dar. Es finden teilweise Vorschriften aus dem Gesellschaftsrecht über die faktische Gesellschaft (société crée de fait) Anwendung. Ist einer der Partner Unternehmensleiter, so sind die Regeln des Art. L121-4 ff. Code de Commerce zu beachten.

Väter müssen auch bei Kindern, die bei Vorliegen eines PACS auf die Welt kommen, die Vaterschaft innerhalb des ersten Jahres nach der Geburt anerkennen. Versäumt ein Elternteil die Anerkennung innerhalb der Jahresfrist, so bleibt der andere Elternteil allein sorgeberechtigt. Nach dem ersten Geburtstag des Kindes bedarf es für die gemeinsame elterliche Sorge einer gemeinsamen Sorgeerklärung vor dem Tribunal de Grande Instance oder einer Entscheidung des Familienrichters (Art. 372 Abs. 3 Code Civil).

Die sorgerechtlich relevante Anerkennung muss gegenüber dem Standesamt erfolgen. Eine Anerkennungserklärung vor dem Notar hat nur Auswirkungen auf die Erbenstellung des Kindes.

Im Falle Binationaler Ehen (z.B. Deutschland und Frankreich) kann der deutsche Partner unter bestimmten Umständen die französische Staatsbürgerschaft des französischen Ehepartners annehmen. Dies ist im Fall des PACS nicht möglich. Nach fünf Jahren kann der Partner jedoch unabhängig vom PACS einen Antrag auf Einbürgerung (naturalisation) stellen.

Die Partner können durch die Sozialversicherung des anderen mitversichert werden (affiliation à la sécurité sociale) und kann im Todesfall vorrangig das Todesfallkapital (décès capital) seines Partners in Anspruch nehmen.

Was das Erbrecht angeht, ist die Ehe wesentlich vorteilhafter. Der PACS verleiht dem überlebenden Partner kein Erbrecht. Daher ist die Errichtung eines Testaments erforderlich. Der überlebende Partner wird nämlich in Bezug auf das Erbrecht gegenüber seinem verstorbenen Partner als Dritter betrachtet.

Insgesamt kann der Ehegatte mehr erben, als der PACS-Partner. Die Ehe ermöglicht es, dem überlebenden Ehepartner im Todesfall einen höheren Anteil am Erbe als die verfügbare Quote (quotité disponible) zu gewähren. Ehegatten haben die Möglichkeit, sich einen größeren Anteil an der verfügbaren Quote als die gewöhnlich verfügbare Quote zuzuteilen, die sogenannte „quotité disponible spéciale entre époux“. Die Ehegatten können sich entweder den Nießbrauch am gesamten Nachlass (auch wenn es Pflichtteilserben gibt) oder neben dem vollen Eigentum in Höhe eines Viertels des Nachlasses die restlichen drei Viertel als Nießbrauch vorbehalten (Art. 757 Code Civil).

Auch die Möglichkeit der Schenkung unter Ehegatten (donation entre époux) gemäß Art. 1091 Code Civil ist nur Ehegatten vorbehalten.

Wann und wie endet der PACS?

Der PACS endet automatisch mit dem Tod oder der Eheschließung der Partner, miteinander oder mit einer anderen Person (Art. 515-7 Abs. 1 Code Civil).

Die Auflösung des PACS erfolgt entweder durch gemeinsame oder einseitige Erklärung gegenüber dem Standesbeamten oder dem Notar, der den PACS registriert hat. Sofern sich ein Partner alleine dazu entscheidet, den Pakt aufzulösen, so lässt er diese Entscheidung dem anderen Partner zustellen und schickt eine Kopie dieser Erklärung an den zuständigen Standesbeamten oder Notar. Der PACS gilt als aufgelöst, nachdem die Erklärung im Register eingetragen wurde, gegenüber Dritten jedoch erst mit der Veröffentlichung.

Im Ausland sind die diplomatischen oder konsularischen Verantwortlichen für die Registrierung verantwortlich. Die Partner die Auflösung der Rechte und Pflichten unter sich.

Gegenseitige Forderungen werden gemäß Art. 515-7 Abs. 11 Code Civil nach den Vorschriften der communauté légale nach Art. 1469 Code Civil ausgeglichen. Gemäß Art. 515-6 Code Civil gelten bei der Auflösung des PACS die Regelungen aus dem Erbrecht.

Anerkennung des PACS in Deutschland

Ein französischer PACS wird nur bei gleichgeschlechtlichen Paaren anerkannt. Die Beurkundung des PACS im deutschen Register hat jedoch nur deklaratorische Wirkung, so dass der im Ausland begründete PACS in Deutschland nicht durch Abgabe einer Erklärung nach § 20a LPartG in eine Ehe umgewandelt und im Eheregister eingetragen werden kann.

Die Ampelkoalition hat im Koalitionsvertrag bestimmt, dass das Familienrecht modernisiert werden soll und dass das Institut der „Verantwortungsgemeinschaft“ eingeführt werden soll. Dieses soll jenseits von Liebesbeziehungen zwei oder mehr volljährigen Personen ermöglichen, rechtlich füreinander Verantwortung zu übernehmen. Freunden, Wohngemeinschaften etc. soll unbürokratisch ermöglicht werden, füreinander rechtlich einzustehen.

Bei erfolgreichem Gesetzesabschluss werden wir umfangreich darüber berichten.

Anerkennung des PACS in der Schweiz

Ein französischer PACS wird in der Schweiz nicht anerkannt und gilt als Vertrag nach ausländischem Recht und ausländischer Rechtsprechung. Schweizer Gerichte können diesen weder bestätigen, noch auflösen.

In den Kantonen Genf und Neuenburg gibt es bereits eine Art PACS und zwar das „Partenariat cantonal genevois“ für Genf und das „partenariat enregistré cantonal“ für Neuenburg. Dieses ermöglicht Paaren, ihr Zusammenleben und ihren Status als Paar anerkennen zu lassen. Es entfaltet aber nur symbolische oder begrenzte Wirkung des kantonalen öffentlichen Rechts und beinhaltet keine Änderung des Zivilstandes der Partner. Mit diesen Partenariats können Partner gegenüber Dritten als Paar auftreten. Dies schafft in vielen Situation Klarheit (Spitalbesuch, Behördengang, Vertragsschluss etc.), mehr aber auch nicht.

Eine parlamentarische Initiative für die Einführung eines PACS für die ganze Schweiz besteht und wird in der Schweiz mehrheitlich positiv gesehen.

Sie überlegen, ob der PACS oder die Ehe der richtige Weg für Ihre Beziehung bzw. Ihre Familie ist? Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema, auch unkompliziert im Rahmen einer Telefon- oder Video-Konferenz. 

Rechtsanwältin

Katharina Kutter

Als Rechtsanwältin für Familien- und Erbrecht und habe mich auf die Beratung von Unternehmen und vermögenden Privatpersonen in den Bereichen Vermögensnachfolge, Vermögensauseinandersetzung, Steuerrecht und familienrechtliche Vorsorgeplanung spezialisiert – mit einem besonderen Fokus auf grenzüberschreitende Sachverhalte. 

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