Familienrecht

Das Familienrecht

Gerade im Familienrecht ist es wichtig, dass Sie sich bestenfalls bereits zum Zeitpunkt der Heirat Gedanken über die rechtlichen Konsequenzen der Eheschließung machen. Ehevertragliche Regelungen sind aber auch noch später - sogar bis kurz vor der Scheidung - möglich. Gerne berate ich Sie hierzu ausführlich.
Anwältin für Familienrecht Katharina Kutter

Im Familienrecht geht es meist um emotionale Ausnahme­situationen. Der Verlust des Partners ist eingetreten, möglicherweise droht auch ein Verlust der Kinder. Auf beiden Seiten steht die wirtschaftliche Existenz der nächsten Jahre auf dem Spiel.

Scheidungs­folgen­vereinbarung

Zusätzliche Kosten vermeiden

Im Falle des Scheiterns einer Ehe können Sie möglichst viele Scheidungs­folgen wie Unterhalt, Zugewinn­ausgleich oder Versorgungs­ausgleich einvernehmlich in einer Scheidungs­folgen­vereinbarung regeln.
Da durch eine notarielle Scheidungs­folgen­vereinbarung eine gerichtliche Klärung nicht mehr erforderlich ist, kann auf diese Weise auch sehr viel Geld gespart werden. Bei einer Scheidung ist es uns wichtig, zu jeder Zeit sachlich und fair zu bleiben, statt Öl ins Feuer zu gießen.
Binationale Ehen

Internationales Familienrecht

Die Zahl der binationalen Ehen steigt stetig. Das bedeutet, dass auch das internationale Familienrecht eine immer wichtigere Rolle spielt.

Gerade bei binationalen Ehen besteht die Möglichkeit ein erhebliches späteres Konfliktpotential durch einen Ehevertrag vorzubeugen. Oft macht es beispielsweise Sinn, das auf die Ehe anzuwenden Recht gemeinsam zu bestimmen.

FAQ

Fragen & Antworten

Ja, sobald Sie ein Jahr getrennt gelebt haben und es keine ehelichen Gemeinsamkeiten gegeben hat. Dann wird vermutet, dass die Ehe zerrüttet ist und sie kann geschieden werden, auch wenn der Andere nicht zustimmt. Der Richter wird Sie genauer zum Getrenntleben befragen. Wenn Sie schon länger als 3 Jahre voneinander getrennt leben, so wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe zerrüttet ist und dann wird immer geschieden.
Beide Eheleute sind berechtigt, den Antrag auf Ehescheidung zu stellen. Das gilt ebenfalls sowohl für gleichgeschlechtliche Ehen oder eingetragene Lebenspartnerschaften. Zu beachten ist, dass der Ehescheidungsantrag über eine/n Rechtsanwalt/in zu stellen ist.
Die Dauer kommt immer auf die Umstände an. Im Durchschnitt dauert ein Scheidungsverfahren ca. sechs – neun Monate, wenn nur die Scheidung geregelt wird und nicht eine Scheidung im Verbund mit weiteren Scheidungsfolgen wie Unterhalt oder Zugewinn erfolgt.
Die Höhe des Unterhaltes wird immer individuell berechnet. Das Maß des Unterhaltes bestimmt sich nach den sogenannten ehelichen Lebensverhältnissen, also danach, welche Einkünfte während der Ehe erzielt wurden und welche Schuldverbindlichkeiten zu berücksichtigen sind.
Grundsätzlich besteht ein Anwaltszwang nur in gerichtlichen Unterhaltsverfahren. Außergerichtlich wird nicht zwingend ein Anwalt benötigt. Bei der Berechnung des Unterhalts und die Frage, ob überhaupt Ansprüche des Ehepartners auf Unterhalt bestehen bereitet oft Schwierigkeiten und ist einzelfallbezogen. Sie sollten sich daher anwaltlich beraten lassen, sodass die Höhe richtig berechnet wird.
Nach Einreichung des Scheidungsantrags übersendet das Gericht die Fragebögen zum Versorgungsausgleich. Diese müssen von beiden Ehegatten ausgefüllt werden, sodass bei den relevanten Versorgungsträgern (z.B. Rentenversicherung, Betriebsrententräger, etc.) Auskunft eingeholt werden kann.
Das ist möglich, wenn entweder das Familienrecht ihres Heimatlandes einen Versorgungsausgleich vorsieht oder Sie in Deutschland gearbeitet und in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Dann können unter bestimmten Voraussetzungen aus andere ausländische Rentenanwartschaften in den Versorgungsausgleich mit einbezogen werden.
Grundsätzlich nicht, denn dieser wird erst durchgeführt, wenn die Ehe durch Scheidung beendet wurde. In Ihrem Fall endet die Ehe vorzeitig durch den Tod, wodurch Sie weiterhin als Ehegatte gelten und die ganz normalen Versorgungsleistungen wie Witwer/Witwenrente in Anspruch nehmen können.

Noch Fragen? Wir beraten Sie gern.

Fachgebiete

Expertise & Spezial­gebiete innerhalb des Familien­rechts

Unsere Erfahrungen und Fachkompetenzen beziehen sich insbesondere auf folgende Rechtsgebiete. 

Scheidung

Trennungsberatung, Begleitung durch das gerichtliche Verfahren bei einvernehmlichen Scheidungen.

Unterhalt

Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Betreuungsunterhalt, Elternunterhalt.

Kindschaftssachen

Sorgerecht, Umgangsrecht, Adoptionsrecht und Abstammungsrecht.

Zugewinnausgleich und güterrechtliche Auseinandersetzung

Ehevertrag

z.B. Vereinbarung von Gütertrennung, modifizierter Zugewinngemeinschaft, Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich.

Familienrecht für Unternehmer und Freiberufler

Hier gilt es insbesondere die gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Zusammenhänge zu beachten.

Internationales Familienrecht

Neben europäischen Regelungen und internationalen Abkommen hat jedes Land hat sein eigenes nationales Familienrecht. Unterstützung bei der Berücksichtigung ausländischer Rechtsordnungen erhalten wir zusätzlich durch ein internationales Netzwerk an Kollegen im Familienrecht.

Ehevertrag

z.B. Vereinbarung von Gütertrennung, modifizierter Zugewinngemeinschaft, Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich.

Familienrecht für Unternehmer und Freiberufler

Hier gilt es insbesondere die gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Zusammenhänge zu beachten.

Internationales Familienrecht

Neben europäischen Regelungen und internationalen Abkommen hat jedes Land hat sein eigenes nationales Familienrecht. Unterstützung bei der Berücksichtigung ausländischer Rechtsordnungen erhalten wir zusätzlich durch ein internationales Netzwerk an Kollegen im Familienrecht.

Ihre Anwälte für Familienrecht

Kompetente Beratung

Wir beraten Sie ausführlich in den vielfältigen familienrechtlichen Fragestellungen und begleiten Sie kompetent und zuverlässig durch Ihr familiengerichtliches Verfahren. 
In diesen Situationen ist es entscheidend, dass Sie einen verlässlichen und versierten Anwalt an Ihrer Seite haben, der sich sowohl im nationalen als auch im internationalen Familienrecht bestens auskennt. Wir haben uns darauf spezialisiert, Streit durch eine durchdachte Planung vorzubeugen.

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