Testament & Erbvertrag

Testament & Erbvertrag

Gestalten Sie Ihre Nachfolge bewusst schon heute und beugen Sie damit Streit zwischen Ihren Lieben vor. So regeln Sie Ihr Erbe nach Ihren Wünschen.

Das Testament

Das Testament ist eine Verfügung von Todes wegen. Sie bestimmen einseitig, was mit Ihrem Erbe nach Ihrem Ableben geschehen soll.

Es gibt verschiedene Arten von Testamenten und dabei viel zu beachten. Der größte Fehler jedoch ist es, gar kein Testament zu verfassen. Wer nicht seinen letzten Willen zu Papier bringt, beraubt sich der Möglichkeit, sein Vermögen nach eigenen Wünschen zu verteilen.

Ohne Testament gelten für den Erbfall die Regeln, die das Bürgerliche Gesetzbuch vorsieht.
In erster Linie profitieren dann Familienmitglieder und Ehepartner.

Insbesondere dann, wenn Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen wollen, müssen Sie tätig werden. Besonders wichtig ist dies für Unverheiratete, für kinderlose Ehepaare, Alleinstehende und Patchworkfamilien.

Allgemein sorgt das Errichten eines Testaments für Klarheit und Transparenz in der Familie und beugt spätere Streitigkeiten vor. Wir wollen verhindern, dass die Erben sich aufgrund von Erbstreitigkeiten auf Lebenszeit nicht mehr verstehen.

Der Erbvertrag

Der Erbvertrag ist eine in Vertragsform errichtete Verfügung von Todes wegen. Im Gegensatz zum Testament sind hier die Parteien nach Vertragsabschluss gebunden und können ihn nur durch allseitiges Einverständnis widerrufen.

Der Erbvertrag macht in verschiedenen Konstellationen Sinn. Das Berliner Testament – in dem sich Paare gegenseitig mit Bindungswirkung als Erben einsetzen wollen – ist nur Ehegatten vorbehalten. Wollen unverheiratete Paare wechselbezügliche Verfügungen vornehmen, bleibt ihnen nur das Instrument des Erbvertrags.

Vor allem aber in der Unternehmensnachfolge wird oft ein Pflichtteilsverzicht vereinbart, um den Übergang ohne desaströsen Liquiditätsabfluss aufgrund von Ausgleichszahlungen zu gewährleisten. Neben einer lebzeitigen Abfindung kann auch eine weitere Teilhabe am Nachlass eingeräumt werden.

Der Erbvertrag bietet ebenfalls die Möglichkeit, die Erbeinsetzung als Gegenleistung für eine zu Lebzeiten des Erblassers erbrachte Leistung zu sichern. Zahlt jemand beispielsweise Geldbeträge dafür, dass der Erblasser ihm im Todesfall seine Immobilie vermacht, verschafft ihm nur der Erbvertrag die Sicherheit, dass der Erblasser seine letztwillige Verfügung nicht doch noch ändert.

Die Erbschaftssteuer

Wenn Vermögen vererbt oder verschenkt wird, so unterliegt die Vermögensübertragung der Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer.
Steuerliche Belastungen können dafür sorgen, dass das Vermögen als Ganzes enorm abnimmt. Es gilt also die gesetzlichen Steuerfreibeträge bestmöglich auszunutzen.
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Gerne gestalten wir mit Ihnen das Testament bzw. den Erbvertrag, das/der genau Ihren Wünschen und Zielen entspricht und dabei die Erbschaftssteuer geringhält. Dabei setzen wir auf persönliche und offene Korrespondenz mit unseren Mandanten.

Was sie vorbereiten sollten ist die Aufstellung Ihrer Vermögenswerte. So fallen steuerrechtliche Probleme sofort ins Auge. Eine Übersicht über die Familienverhältnisse ist ebenfalls sinnvoll, vor allem für Familien, in denen mehrmals geheiratet wurde. Wichtig ist für uns zu wissen, welche Ihre persönlichen Wünsche und Ziele beim Vererben sind, so dass wir sie bestmöglich beraten können. Wir arbeiten dabei Hand in Hand mit Notaren, die Ihr Testament oder Ihren Erbvertrag notariell beurkunden.

Rechtstipps

Wissenswertes zu Erbvertrag, Testament & Erbrecht

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