Ehevertrag

Was regelt ein Ehevertrag und wann ist er sinnvoll?

Gütertrennung

Ohne Ehevertrag gilt automatisch der Güterstand der Zugewinngemeinschaft und im Falle einer Scheidung wird das während der Ehe hinzugewonnenen Vermögen hälftig verteilt. Mittels Ehevertrags kann der Güterstand selbst gewählt werden.

Soll im Scheidungsfall kein Zugewinnausgleich bezahlt werden, so muss die Gütertrennung im Ehevertrag vereinbart werden. So bleibt das Vermögen der Ehegatten getrennt. Allerdings ändert sich dann auch die Erbquote des Ehegatten, so dass genaue Überlegungen hierzu wichtig sind.

Denkbar ist in diesem Fall auch die sog. modifizierte Zugewinngemeinschaft zu vereinbaren, bei der eine Gütertrennung nur für den Fall der Scheidung vereinbart wird, nicht aber für den Fall des Todes.

Unterhalt & unterschiedliche Vermögens­verhältnisse

Ein Ehevertrag kann die gesetzlichen Regelungen zum Ehegattenunterhalt abändern, erweitern oder ausschließen. Der Trennungsunterhalt jedoch kann nicht beliebig geändert werden oder gar ausgeschlossen werden.

Ein Verzicht auf nachehelichen Unterhalt kann vereinbart werden, wenn beide Ehegatten über ausreichend eigenes Einkommen verfügen oder anderweitig versorgt werden.

Ein Ehevertrag ist auch sinnvoll, wenn die Vermögensverhältnisse der beiden Ehegatten sehr unterschiedlich sind. Durch den Ehevertrag können die Ehepartner das eigene Vermögen vor unangemessenen Unterhaltsansprüchen und Versorgungsansprüchen schützen.

Ein Ehevertrag kann ebenfalls Regelungen zum Versorgungsausgleich treffen.

Bei Unternehmern ist ein Ehevertrag unbedingt empfehlenswert, um im Scheidungsfall nicht die Existenz des Unternehmens zu gefährden. Eine Entschädigung des Ehegatten kann dann auf eine andere Weise vereinbart werden.

Eheverträge für internationalen Ehen

Haben beide Ehepartner unterschiedliche Nationalitäten, gilt zwar das Recht des Aufenthaltsortes, einige Staaten – wie bspw. die USA – wenden allerdings immer ihre Gesetze an, egal welche Staatsangehörigkeit die Eheleute haben.
Mithilfe des Ehevertrags können sich im Ausland lebende deutsche Ehegatten oder Paare mit unterschiedlichen Staatsangehörigen die Anwendung des Rechts für ihre Ehe bestimmen und spätere Zuständigkeitskonflikte vorbeugen.

Kann ein Ehevertrag auch während der Ehe geschlossen werden?

Ein Ehevertrag kann sowohl vor als auch während der Ehe geschlossen werden. Meist ist der Abschluss eines Vertrags sinnvoll, bevor man die Ehe eingeht, denn während der Ehe ist der Ehepartner dann natürlich nicht mehr verpflichtet, einen ehelichen Vertrag abzuschließen.

Ideal ist daher der Zeitpunkt, zu dem beide Partner nicht an das Scheitern der Ehe denken, sondern lediglich eine Regelung für den Ernstfall aufstellen möchten.

Es ist unter Umständen auch möglich, im Nachhinein den Ehevertrag abzuändern und an neue Lebensumstände anzupassen, wenn sich beide Ehegatten darüber einig sind. Eine Anpassung kann insbesondere dann relevant sein, wenn sich die Lebensverhältnisse anders entwickelt haben, als die Ehegatten es bei Abschluss des Ehevertrags geplant hatten.

Wenn die Ehe gescheitert ist oder ein Scheitern wahrscheinlich ist, so können die Eheleute im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung Regelungen bzgl. der Vermögensaufteilung und des Unterhalts treffen.

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Ihre Ehevertrag mit Kutter Law

Der Ehevertrag ist ein auf Ihre persönliche Situation zugeschnittenes Regelwerk, das Ihnen im Scheidungsfall viel Geld spart. Daher muss je nach individuellem Einzelfall abgewogen werden, welcher Güterstand am sinnvollsten erscheint und welche Bestimmungen getroffen werden.

Als langjährige Experten können wir die Auswirkungen der unterschiedlichen Güterstände während und nach der Ehe erläutern und Sie zu den Möglichkeiten einer Anpassung beraten. Dabei setzen wir auf persönliche und offene Korrespondenz mit unseren Mandanten.

Rechtsanwältin Katharina Kutter – Familienrecht und Erbrecht
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