Änderung der Bewertungsvorschriften für Immobilienvermögen bei der Erbschaft- und Schenkungssteuer
Mit Wirkung zum 01.01.2023 hat der Bundestag das Bewertungsgesetz zur steuerlichen Bewertung von Immobilien geändert. Dies wirkt sich auf die Höhe der Erbschafts- und Schenkungssteuer aus.