Französische Erbschafts- und Schenkungssteuer im Deutsch-Französischen Kontext

Deutschland und Frankreich haben jeweils eigene Gesetze über die Erhebung der Erbschafts- und Schenkungssteuer, die nicht miteinander abgestimmt sind. So kommt es häufig vor, dass beide Länder dieselben Vermögenswerte besteuern wollen. Um Doppelbesteuerungen in grenzüberschreitenden Fällen zu verhindern und klare Regeln zu schaffen, unterzeichneten beide Länder am 12.10.2006 ein Doppelbesteuerungsabkommen.

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