Was ist eine SCI?
Eine SCI ist eine Gesellschaft, die aus mindestens zwei Personen besteht und mit der eine oder mehrere Immobilien gekauft und verwaltet werden sollen. Das Immobilienvermögen wird von der SCI selbst gehalten, wobei jeder Gesellschafter im Verhältnis zu seiner Einlage Gesellschaftsanteile erhält.
Sie bietet insbesondere steuerliche Flexibilität. Immer mehr ausländische Käufer möchten in Immobilien in Frankreich investieren, sodass sich die Frage stellt, ob ein Ausländer Gesellschafter einer französischen SCI sein können.
Was sind ihre Vor- und Nachteile?
Die Gesellschafter einer SCI können Anteile sukzessive veräußern, so dass die Vermögensübertragung erleichtert wird. Eltern, die Anteile an ihr Kind übertragen, können daher die französischen Steuerfreibeträge von 100.000 Euro alle 15 Jahre pro Kind für jeden Elternteil in Anspruch nehmen.
Die SCI ermöglicht es auch, eine stabile Erbengemeinschaft zu gewährleisten und/oder seine Kinder an einem Projekt zum Erwerb einer Immobilie zu beteiligen und ihnen somit eigenes Vermögen aufzubauen.
Die Immobilien an sich ist im Falle einer Scheidung geschützt. Die Ehegatten können sich im Rahmen der Scheidungsfolgen über die Aufteilung der SCI-Anteile auseinandersetzen, ohne dass sie sich gezwungen sehen, die Immobilie verkaufen zu müssen.
Die SCI ermöglicht es, Immobilien aus dem persönlichen Vermögen der Gesellschafter herauszunehmen. Dadurch können deren Gläubiger im Falle eines Zahlungsausfalls des Schuldners nicht mehr auf die der SCI gehörenden Immobilien zugreifen. Diese Trennung wird von persönlich haftenden Unternehmern sehr geschätzt, da sie dadurch ihr persönliches Vermögen schützen können, sollte es einmal zu finanziellen Problemen im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit kommen.
Die Gesellschafter haften unbegrenzt für die Schulden der SCI. Somit ist das persönliche Vermögen der Gesellschafter im Falle von Schwierigkeiten der SCI ausgesetzt. Für minderjährige Gesellschafter gibt es Möglichkeiten, ihre Haftung zu begrenzen.
Ist die SCI auch für nicht-Franzosen bzw. nicht in Frankreich steuerlich ansässige Personen denkbar?
Der Gesellschafter muss nicht die französische Staatsangehörigkeit besitzen. Gesellschafter können sein: natürliche Personen mit französischer Staatsangehörigkeit, mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die in Frankreich leben, mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die im Ausland leben, oder französische oder ausländische Gesellschaften.
EU-Bürger genießen die gleichen Rechte wie französische Staatsangehörige. Staatsangehörige eines Drittstaates können Gesellschafter werden, sofern ihnen dies nicht durch ihr nationales Recht untersagt ist.
Ist die Besteuerung vorteilhaft?
Jeder Gesellschafter muss die Beträge, die er über die SCI erhalten hat, in seiner Einkommensteuererklärung angeben. Der von der SCI erzielte Gewinn unterliegt somit der Einkommensteuer (impôt sur le revenu). Wenn sie dies wünschen, können sich die Gesellschafter auch für die Körperschaftsteuer (impôt sur les sociétés)entscheiden. Sie müssen abwägen, welche Alternative in Ihrem Fall am vorteilhaftesten ist. Achtung: Der Gewinn aus der Vermietung von möblierten Immobilien gilt als gewerbliche Tätigkeit und unterliegt daher immer der Körperschaftssteuer.
Wenn Sie in Frankreich Einkünfte erzielen, müssen Sie diese auch in Frankreich versteuern. Es kann sein, dass der Nichtansässige auch in seinem eigenen Land steuerpflichtig ist, wenn es kein Doppelbesteuerungsabkommen gibt. Je nachdem, in welchem Land Sie steuerlich ansässig sind, können unterschiedliche Bestimmungen gelten.
Ebenfalls ist es von Land zu Land unterschiedlich, ob die Anteile an einer SCI als Teil des unbeweglichen oder beweglichen Vermögens zählen. Dies kann schwerwiegende Folgen für Ihre Steuerlast haben.
Die SCI kann in vielen Fällen vorteilhaft sein. Ein internationales Element kann jedoch die ganze Gleichung grundlegend verändern. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die SCI in Ihrem speziellen Fall die richtige Wahl ist, empfehlen wir Ihnen, sich von einem Spezialisten beraten zu lassen. Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema, auch unkompliziert im Rahmen einer Telefon- oder Videokonferenz.