Erbrecht

Das Erbrecht

Unser Team von spezialisierten Anwälten berät Sie zu wichtigen erbrechtlichen Fragen bzgl. Testament, Erbvertrag, Nachlassplanung, Erbschaftssteuer und mehr.
Anwältin für Erbrecht Katharina Kutter

Im Erbrecht geht es oft um mehr als um rein juristische Fragen. Oft kommen neben den komplexen erbrechtlichen Fragen Emotionen und familiäre Belange eine große und entscheidende Bedeutung zu. Erbrechtliche Beratung findet zumeist nach dem Tod des Erblassers statt, aber auch gestaltend bei der Planung des Nachlasses.

Internationale ErbFälle

Internationales Erbrecht

Internationale Fragen spielen häufig eine Rolle. Gerade in der Bodenseeregion ist eine grenzüberschreitende Berufstätigkeit immer mehr die Regel.

Hieraus resultiert oft binationale Ehen, später ist das Vermögen zumeist über verschiedene Länder verteilt. Manchmal geht es auch nur um die Übertragung eines Ferienhauses in Südfrankreich.

Zugleich sind gerade bei der Nachlassplanung steuerrechtliche Aspekte unbedingt zu berücksichtigen. Gerade internationale Erbfälle beinhalten oft steuerrechtliche Besonderheiten. Es ist daher unbedingt zu empfehlen, sich frühzeitig an einen kompetenten Rechtsanwalt zu wenden.

FAQ

Fragen & Antworten

Jede volljährige Person im Vollbesitz der geistigen Kräfte.
Ja, es kommt aber darauf an, in welchem Verhältnis Sie zur enterbten oder enterbenden Person stehen. Ein dem Erben zustehender Pflichtteil kann nur unter gesetzlich festgelegten Bedingungen verweigert werden. Dazu gehören Straftaten wir versuchter Mord am Erblasser oder vorsätzliche Körperverletzung.

Es gibt zwei Möglichkeiten für den letzten Willen:

  • das Eigenhändige Testament wird vom Erblasser selbst verfasst und muss eigenhändig unterschrieben werden sowie Ortangabe, Datum und den vollen Namenszug beinhalten.
  • das Öffentliche Testament verfasst der Notar und wird nur vom Testierenden unterschrieben und vom Notar beglaubigt. Das Öffentliche Testament wird amtlich verwahrt und nach dem Tod des Erblassers eröffnet.
Eheleute setzen sich in einem gemeinschaftlichen Testament jeweils als Alleinerbe ein. Bei der Einheitslösung ist der Vorteil, der Vollerbe über den Nachlass frei verfügen kann. In diesem Fall sehen die Eheleute ihr beiderseitiges Vermögen insgesamt als Einheit an. Die Kinder und weiteren Erben erhalten erst nach dem Tod des letztversterbenden Ehegatten das Erbe. Bei der Trennungslösung setzt jeder Ehegatte den anderen zum Vorerben und den Dritten zum Nacherben und zugleich als Ersatzerben ein, für den Fall, dass der andere Ehegatte zuerst stirbt. Es bestehen demnach zwei getrennte Vermögensmassen und der Vorerbe bleibt Inhaber seiner Vermögensmasse.
Die Erbschaftssteuer fällt an, wenn jemand erbt. Diese wird in drei Steuerklassen unterteilt und jeder Personengruppe stehen unterschiedliche Freibeträge zu. Die Steuersätze können die Erbschaft enorm schrumpfen. Wir erarbeiten mit Ihnen eine Strategie, mit der Sie Ihr Vermögen schonend übertragen können.

Die Erben sollten immer prüfen, ob sie das Erbe annehmen wollen, indem Sie nachforschen, ob er Erblasser überverschuldet war. Mit der Einsicht in die Konten mithilfe des Testaments und der Eröffnungsverfügung lassen sich die Vermögensverhältnisse prüfen.

Achtung, für die Erbausschlagung gilt eine Frist von sechs Wochen, in dem vor dem Nachlassgericht eine Erklärung abgegeben werden muss.

Gibt es mehrere Erben, so werden diese nach dem Tod des Erblassers zu einer Erbengemeinschaft und können nur gemeinsam über das Erbe verfügen. Wenn sich die Erben nicht einigen können, so kann jeder Erbe die Aufhebung der Erbengemeinschaft verlangen. Voraussetzung ist, dass der Erblasser die Teilung des Erbes nicht ausgeschlossen hat.

Noch Fragen? Wir beraten Sie gern.

Fachgebiete

Expertise & Spezial­gebiete innerhalb des Erbrechts

Unsere Erfahrungen und Fachkompetenzen beziehen sich insbesondere auf die folgenden Rechtsgebiete. 

Testament & Erbvertrag

Wir unterstützen Sie gerne bei der Errichtung einer formwirksamen letztwilligen Verfügung. Gleichzeitig kann durch umsichtige Gestaltung im Vorfeld ein späterer Streit zwischen Erben bestmöglich vorgebeugt werden.

Auseinander­setzung von Erben­gemein­schaften

In der Nachfolgeplanung gilt es die Entstehung einer nicht handlungsfähigen Erbengemeinschaft zu vermeiden. Ist eine solche aber erst einmal entstanden, so hilft oft nur noch die Abwicklung der Gemeinschaft mit der Unterstützung eines Profis.

Erbschaftssteuerrecht

Internationales Erbrecht

Jedes Land hat sein eigenes nationales Erbrecht. Unterstützung bei der Berücksichtigung ausländischer Rechtsordnungen erhalten wir zusätzlich durch ein internationales Netzwerk an Kollegen im Erbrecht.

Pflichtteilsrecht

Sollte Ihr gesetzliches Erbrecht verletzt worden sein, so kümmern wir uns um die Geltendmachung Ihres Pflichtteils sowie selbstverständlich ebenso um die bestmögliche Abwehr entsprechender Ansprüche.

Internationale Nachlassplanung

Lebzeitige Übertragungen, Vorbereitung durch Vermögensordnung, Testamentsvollstreckung, Vermeidung von Nachlassspaltung

Beratung von Family Offices

Unternehmens­nachfolge, Stiftungs­recht, Trustrecht und sonstige gesellschafts­recht­liche Lösungen

Beantragung eines Erbscheins

Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Beantragung eines Erbscheines und der Erledigung Ihrer Erbschaftssteuererklärung.

Pflichtteilsrecht

Sollte Ihr gesetzliches Erbrecht verletzt worden sein, so kümmern wir uns um die Geltendmachung Ihres Pflichtteils sowie selbstverständlich ebenso um die bestmögliche Abwehr entsprechender Ansprüche.

Internationale Nachlassplanung

Lebzeitige Übertragungen, Vorbereitung durch Vermögensordnung, Testamentsvollstreckung, Vermeidung von Nachlassspaltung

Beratung von Family Offices

Unternehmens­nachfolge, Stiftungs­recht, Trustrecht und sonstige gesellschafts­recht­liche Lösungen

Beantragung eines Erbscheins

Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Beantragung eines Erbscheines und der Erledigung Ihrer Erbschaftssteuererklärung.
Ihre Anwälte für Erbrecht

Kompetente Beratung

In Erbschaftsangelegenheiten ist es entscheidend, dass Sie einen verlässlichen und versierten Anwalt an Ihrer Seite haben, der sich sowohl im nationalen als auch im internationalen Erbrecht und Steuerrecht bestens auskennt. Wir haben uns darauf spezialisiert, Streit durch eine durchdachte Planung vorzubeugen.

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