Scheidung

Die Scheidung –unkompliziert und effizient scheiden lassen

Wie funktioniert die Scheidung?

Wenn eine Ehe aufgelöst werden soll, muss die Scheidung eingereicht werden. Es zählt allein das Scheitern der Ehe, der Grund hierfür ist seit 1976 unbedeutend.

In Deutschland kann eine Scheidung nur durch einen Scheidungsantrag und mithilfe eines Anwalts beantragt werden. Dieser reicht den Antrag nach Ablauf des Trennungsjahres beim zuständigen Familiengericht ein.

Wie genau sich der Ablauf der Scheidung gestaltet, ist abhängig davon, ob es sich um eine einvernehmliche oder strittige Scheidung handelt.

Sind sich die Ehepartner über die Scheidungsfolgen einig, kann die Ehe im Rahmen einer einvernehmlichen Eheauflösung kostengünstig geschieden werden. Eine strittige Scheidung ist zwangsläufig mit höheren Scheidungskosten verbunden.

Wo reiche ich die Scheidung ein?

Die Scheidung kann nicht bei einem beliebigen Familiengericht eingereicht werden. Leben die beiden Eheleute in der Ehewohnung getrennt voneinander, ist das örtliche Familiengericht des Wohnsitzes zuständig.

Leben beide Ehegatten an unterschiedlichen Wohnsitzen und haben sie keine Kinder, so ist der Bezirk des gewöhnlichen Aufenthalts des Antraggegners wichtig.

Hat das Ehepaar gemeinsame Kinder, dann ist das Familiengericht des Wohnsitzes der Kinder zuständig, da das Jugendamt eingebunden wird. Wenn die Zuständigkeit nicht eindeutig bestimmt werden kann, so ist das Amtsgericht Berlin-Schöneberg zuständig.

Welche Papiere werden für die Scheidung benötigt?

Um die Eheauflösung einreichen zu können, werden folgende Unterlagen benötigt:
  • Heiratsurkunde: im Original oder als amtlich beglaubigte Abschrift. In manchen Fällen reicht auch ein Auszug aus dem Familienstammbuch.
  • Geburtsurkunde der Kinder: im Original oder als beglaubigte Abschriften
  • Scheidungsfolgenvereinbarung oder Ehevertrag: Sofern vorhanden, sind die Belege einvernehmliche und individuellen Vereinbarungen beizulegen. Bestenfalls werden Scheidungsfolgenvereinbarungen bereits vor dem Scheidungstermin erstellt.
  • Vollmacht: Sie muss für den Scheidungsanwalt erstellt werden, damit dieser Sie vor Gericht voll handlungsfähig gesetzlich vertreten kann.
  • Formulare zur Beantragung des Versorgungsausgleichs

Wie schnell kann ich mich scheiden lassen?

In Deutschland muss das Trennungsjahr von 12 Monaten grundsätzlich eingehalten werden. Dieses beginnt mit dem Datum, an welchem die eheliche Lebensgemeinschaft aufgelöst wurde.

Sammeln Sie also Beweise, die zeigen, dass die Ehe gescheitert ist und lassen Sie sich den Auszug aus der gemeinsamen Ehewohnung oder die Trennung der Lebensbereich schriftlich von ihrem Ehepartner bestätigen.

Eine Ausnahme liegt vor, wenn für die Scheidung ein schwerwiegender Grund vorliegt. Die Gerichte gehen insbesondere bei häuslicher Gewalt von besonderer Härte aus.

Die Dauer des Scheidungsprozesses ist davon abhängig, ob es sich um eine strittige oder um eine einvernehmliche Scheidung handelt. Bei einer strittigen Scheidung beläuft sich die Dauer in der Regel auf über 6 Monate und kann im schlimmsten Fall Jahre dauert. Eine Einvernehmliche Scheidung kann meist in 4 bis 6 Monaten vollzogen werden.

Lassen Sie sich scheiden?

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Eine Scheidung ist immer eine sehr emotionale Angelegenheit für Ehepartner und Kinder. Wir stehen Ihnen hierbei stets zur Seite und begleiten Sie während des gesamten Scheidungsverfahrens.

Wir sind bemüht, die Anträge zügig zu bearbeiten und setzen dabei auf persönliche und offene Korrespondenz mit unseren Mandanten.

Gerne betreuen wir auch beide Parteien im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung. Fragen zum genauen Ablauf und zu den Kosten, die auf Sie zukommen erläutern wir Ihnen gerne im ersten Gespräch.

Scheidungsanwältin Katharina Kutter Familienrecht
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