Ehevertrag bei Heirat im Ausland: Was Sie wissen müssen

Die Liebe kennt keine Grenzen und so entscheiden sich viele Paare, ihre Ehe im Ausland zu schließen. Doch was bedeutet das für den Ehevertrag? Welche rechtlichen Regelungen gelten, wenn der Wohnsitz in Deutschland bleibt oder ins Ausland verlegt wird? In diesem Artikel geben wir Ihnen einen Überblick darüber, worauf Sie achten sollten.

Heirat im Ausland mit Wohnsitz in Deutschland: Keine Änderung der Rechtslage

Wer im Ausland heiratet, aber weiterhin in Deutschland lebt, unterliegt grundsätzlich dem deutschen Familienrecht. Das bedeutet:

  • Ein in Deutschland aufgesetzter Ehevertrag bleibt gültig.
  • Ohne Ehevertrag gilt automatisch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft nach deutschem Recht (§ 1363 BGB).
  • Die Scheidungs- und Unterhaltsregelungen richten sich nach deutschem Recht, solange beide Partner ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben. 

Trotz Heirat im Ausland ist es ratsam, den Ehevertrag nach deutschem Recht zu verfassen und in Deutschland notariell beurkunden zu lassen, um spätere Unklarheiten oder rechtliche Probleme zu vermeiden.

Wohnsitz im Ausland: Welches Recht gilt?

Anders sieht es aus, wenn das Ehepaar seinen Wohnsitz nach der Heirat ins Ausland verlegt. In diesem Fall können unterschiedliche rechtliche Regelungen zur Anwendung kommen.

Für Ehen, die nach dem 29. Januar 2019 geschlossen wurden, gilt der Grundsatz, dass das Recht des Staates Anwendung findet, in welchem sich der „erste gemeinsame gewöhnliche Aufenthalt der Ehegatten nach der Eheschließung“ befindet (Art. 26 Abs. 1 lit. a) EuGüVO.


Zur Veranschaulichung folgendes Beispiel: Wenn ein deutsches Paar unmittelbar nach der Heirat für ein paar Jahre nach Thailand zieht oder auch in Thailand heiratet und zunächst dort gemeinsam lebt, ist im Falle der Scheidung hinsichtlich der güterrechtlichen Auseinandersetzung des Vermögens thailändisches Recht anzuwenden und zwar auch dann, wenn die Eheleute später vor der Scheidung wieder nach Deutschland ziehen.

In Ländern, in denen die EuGüVO nicht gilt, bestimmt nationales IPR das anwendbare Recht, so dass es im Einzelfall zufällig dazu kommen kann, dass ausländische Gerichte wiederum deutsches Recht anwenden.

Ein deutscher Ehevertrag wird nicht automatisch in jedem Land anerkannt. Und auch wenn der Ehevertrag im Ausland anerkannt wird, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass der gesamte Inhalt dann auch im Ausland rechtswirksam ist.

In den meisten Fällen lässt sich die Problematik durch eine Rechtswahlklausel nach Art. 22 Abs. 1 EuGüVO bzw. Art. 5 der Rom III-Verordnung umgehen. Das im obigen Beispiel nach Thailand ziehende Ehepaar kann zum Beispiel im Ehevertrag vereinbaren, dass für vermögensrechtliche Auseinandersetzungen das deutsche Recht zur Anwendung kommt.

Im Einzelfall kann es sinnvoll sein, einen Ehevertrag im Ausland erneut notariell bestätigen zu lassen. 

Wer im Ausland heiratet oder dorthin umzieht, sollte sich unbedingt rechtzeitig anwaltlich beraten lassen. So lässt sich sicherstellen, dass der Ehevertrag sowohl in Deutschland als auch im Ausland gültig ist und die gewünschten rechtlichen Folgen hat. Jeder Fall ist anders und die Rechtslage liegt davon ab, wann und wo die Ehe geschlossen wurde und wohin die Ehegatten ziehen. Da Sie mit enormen finanziellen Konsequenzen rechnen müssen, sollten sie sich nicht auf eine Google Suche verlassen.

Möchten Sie mehr über die Gestaltung eines internationalen Ehevertrags erfahren? Unsere Kanzlei unterstützt Sie gerne mit kompetenter Beratung und maßgeschneiderten Lösungen. 

Sie ziehen ins Ausland und sind sich unsicher, inwiefern ihr Ehevertrag im Ausland gültig ist? Gerne beraten wir Sie zu ihrem bestehenden Ehevertrag und entwerfen gegebenenfalls einen neuen, der Ihre Interessen auch bei Ihrem Umzug ins Ausland sichert.

Rechtsanwältin

Katharina Kutter

Als Rechtsanwältin für Familien- und Erbrecht und habe mich auf die Beratung von Unternehmen und vermögenden Privatpersonen in den Bereichen Vermögensnachfolge, Vermögensauseinandersetzung, Steuerrecht und familienrechtliche Vorsorgeplanung spezialisiert – mit einem besonderen Fokus auf grenzüberschreitende Sachverhalte. 

Diesen Artikel teilen

Rechtsberatung benötigt?

Vereinbaren Sie ein erstes Gespräch!

Wir sind gerne für Sie da und beraten Sie online oder persönlich in unseren Kanzleien in Konstanz und Zürich.
Ebenfalls wissenswert

Weitere Rechtstipps

Termin vereinbaren

Buchungstool lädt nicht? Klicken Sie hier.